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Dokument-ID: 1013648
8.3 Biogasanlagen – primärer Explosionsschutz
Konzentrationsbegrenzung
Sicherheitstechnisch ist vom Grundsatz, explosionsfähige Atmosphäre erst gar nicht entstehen zu lassen, auszugehen. Lässt sich der Umgang mit Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen, nicht vermeiden, sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Mengen- bzw Konzentrationsbegrenzung bewirken. Die Umsentzung solcher Maßnahmen muss zum Ziel haben, die Konzentration der brennbaren Stoffe außerhalb der Explosionsgrenzen zu halten.