7.3 Erdgastankstellen – Maßnahmen des Explosionsschutzes
Allgemeine Hinweise zum Explosionsschutz im Umgang mit explosionsfähigen Gemischen aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel sind in der VEXAT (BGBl II Nr 309/2004) angeführt, die wichtigsten Regeln für den Explosionsschutz bei der Verdichtung, Lagerung und Abgabe von Erdgas für die Betankung von Erdgas-Fahrzeugen finden sich in der ÖVGW-Richtlinie G97 Erdgas(CNG)-Betankungsanlagen (Feb 2011). Für die Aufstellung von ortsfesten Behältern zur Speicherung von Erdgas gelten zusätzlich die Bestimmungen der Druckbehälter-Aufstellungsverordnung (DBA-VO 1998, BGBl II Nr 361/1998) und die in der DBA-VO 1998 für verbindlich erklärten Teile der ÖNORM M 7323.