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Dokument-ID: 321080
11.12 Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Als allgemeine Regel sehen Richtlinien nach dem neuen Konzept, einschließlich der Richtlinie 94/9/EG, die Anbringung der CE-Kennzeichnung als Teil der Konformitätsbewertungsverfahren mit dem Ziel der vollständigen Harmonisierung vor. Die anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren werden in den betreffenden Richtlinien nach dem neuen Konzept auf der Grundlage derjenigen Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben, die im Beschluss des Rates 93/465/EWG festgelegt sind.