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Dokument-ID: 669207
5.3.4 Lagerung brennbarer Lösemittel – häufige Fragen, Lagerverbote
Wo dürfen entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten nicht gelagert werden?
Unzulässig ist die Lagerung entzündlicher, leichtentzündlicher und hochentzündlicher Flüssigkeiten an folgenden Orten: