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Dokument-ID: 319514
11.3.4 Herstellung von ATEX-Produkten zur eigenen Verwendung
Wer unter die Richtlinie fallende Produkte in Betrieb nimmt, die er für seinen eigenen Gebrauch hergestellt hat, gilt als Hersteller. Er ist verpflichtet, die Richtlinie in Bezug auf die Inbetriebnahme einzuhalten.