13.4.3 Unterweisung der Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer sind durch eine Unterweisung des Arbeitgebers über die am Arbeitsplatz herrschenden Explosionsgefahren und die getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren. Im Rahmen dieser Unterweisung sollte darauf eingegangen werden, wie die Explosionsgefahr entsteht und in welchen Bereichen des Arbeitsplatzes sie vorhanden ist. Die getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen sollten aufgeführt und ihre Funktionsweise erläutert werden. Der richtige Umgang mit den vorhandenen Arbeitsmitteln ist zu erklären. Die Arbeitnehmer müssen bezüglich der sicheren Durchführung von Arbeiten in oder in der Nähe von explosionsgefährdeten Bereichen unterwiesen werden. Dazu gehört auch die Erklärung der Bedeutung der möglicherweise vorhandenen Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche und eine Einweisung, welche ortveränderlichen Arbeitsmittel in diesen Bereichen eingesetzt werden dürfen (siehe Kapitel 13.3.5, Punkt „Auswahl von Arbeitsmitteln“). Ferner sind die Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, welche persönliche Schutzausrüstungen sie bei der Arbeit tragen müssen. Während der Unterweisung sollte auch auf die vorhandenen Betriebsanweisungen eingegangen werden.