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Neu Dokument-ID: 669189

Silvia Trnka | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Ausstattung der Lagerräume für brennbare Lösemittel

Welche allgemeinen Maßnahmen bestehen für Bereiche, in denen brennbare Lösungsmittel gelagert werden?

  • Bereitstellung geeigneter Löschgeräte und Löschmittel; ev zusätzliche Anlagen zur Brandmeldung, Brandbekämpfung und Brandalarmierung
  • Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten
  • Festlegung von Fluchtwege und Angriffswege zur Brandbekämpfung
  • Unterweisung und besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Bau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten (zB Freigabeschein)
  • Verbot der Lagerung und Verwendung von Produkten, die Brände, Explosionen oder gefährliche Reaktionen mit dem Lagergut auslösen können (betrifft auch Abfälle)
  • Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten, Verbot des Betriebs von Feuerungsanlagen
  • Sicherung gegen Zutritt Unbefugter (zB versperrbare Türe)
  • Behälter nicht aufeinander stellen, wenn Gefahr besteht, dass diese undicht oder beschädigt werden
  • In Trinkgefäße, Getränkeflaschen und Gefäßen die nach ihrer Art für Lebens- oder Genussmitteln bestimmt sind, niemals Chemikalien einfüllen

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