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Dokument-ID: 760175
7.5.8 Maßnahmen bei Schüttgütern
Die Explosionsgefahr wird anhand der Mindestzündenergie (MZE) der feinsten Partikelfraktion beurteilt. Je kleiner die Korngröße und je geringer die Mindestzündenergie eines Schüttguts ist, umso zündempfindlicher reagiert es.