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Dokument-ID: 649219
4.3.1 Zielsetzung
Vorrangig ist es, explosionsfähige Atmosphäre erst gar nicht entstehen zu lassen. Viele Gefahren lassen sich vermeiden, wenn brennbare Lösungsmittel oder deren Dämpfe nicht entweichen. Schon bei Planung der Anlage sollte man Vorsorge treffen, dass Lösungsmittel im späteren Arbeitsprozess in geschlossenen Apparaturen und Behältern gehandhabt werden.