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Neu Dokument-ID: 091334

Vorschrift

Mineralrohstoffgesetz (MinroG)

Inhaltsverzeichnis

§ 126.

Der Bergbauberechtigte hat den Aufgabenbereich und die Befugnisse der Betriebsleiter und Betriebsaufseher bei deren Bestellung genau festzulegen. Hiebei hat er darauf zu achten, daß die Abgrenzung eindeutig ist und eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet wird.