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Dokument-ID: 823111
Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
§ 20. Verfahrenssprache
Aufzeichnungen und Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren sind in Deutsch oder in einer anderen von der Konformitätsbewertungsstelle anerkannten Sprache auszuführen.