Neu
Dokument-ID: 091188
Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
§ 7. Arbeitsbericht
Am Ende jedes Kalenderjahres ist der Behörde ein Bericht über die durchgeführten Sucharbeiten vorzulegen. In diesem Bericht ist auch das Ergebnis der Suche nach mineralischen Rohstoffen bekanntzugeben.