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Dokument-ID: 319767
11.4 In welchen Fällen gilt die Richtlinie 94/9/EG?
Der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder die Person, die ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, muss entscheiden, ob es unter die Richtlinie 94/9/EG fällt und, sofern dies der Fall ist, deren Bestimmungen anwenden. Der Hersteller (im weitesten Sinne der Richtlinie) muss aus diesem Grunde eine ATEX-Analyse auf der Grundlage der Richtlinie 94/9/EG durchführen.