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Dokument-ID: 327396
13.3 Technische Maßnahmen des Explosionsschutzes
Unter Explosionsschutzmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die
- die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern,
- die Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden oder
- die Auswirkungen von Explosionen soweit reduzieren, dass Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind.