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Dokument-ID: 094385
Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996)
§ 12. Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3
Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII anwenden.