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Dokument-ID: 142921
Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV)
§ 35. Rationelle Energienutzung
Gasgeräte sind so herzustellen, daß unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte eine rationelle Energienutzung gewährleistet ist, die dem Stand der Technik entspricht.