7.4.1 Technische Ausführung von Lösemittel-Reinigungseinrichtungen
Lösemittel-Reinigungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass flüssige Lösemittel nicht unbeabsichtigt austreten können. Dies schließt ein, dass zum Befüllen und Entleeren von Lösemittel-Reinigungsanlagen fest installierte Rohrleitungen oder sicher befestigte Schlauchleitungen zwischen Lösemittel- Reinigungsanlage, Pumpe und Transportgefäß bzw Lagerbehälter vorhanden sind. Lösemittel-Reinigungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass durch sie explosionsfähige Atmosphäre entsprechend der jeweiligen Zone nicht gezündet werden kann.