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Neu Dokument-ID: 1287219

Vorschrift

Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich

Inhaltsverzeichnis

2.1 Schritt 1 – Liegt ein akademischer Grad vor?

Zunächst ist zu prüfen, ob aus der vorgelegten Urkunde ein akademischer Grad abgeleitet werden kann.

Akademische Grade sind Bezeichnungen, die von Hochschulen nach Abschluss eines Studiums verliehen werden. Das Gesetz sieht vor, dass akademische Grade so verwendet werden dürfen, wie in der Verleihungsurkunde (Diplom) festgelegt. Eine Verleihungsurkunde ist jene Urkunde, mit der die Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule erfolgt. Der akademische Grad kann auch mit einem geschlechterspezifischen Zusatz geführt werden (z.B. Dr.in) und in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

Solche akademischen Grade sind etwa international gebräuchliche Grade wie „Bachelor of Arts“,

„Master of Science“ oder „Doktor of Philosophy“, aber – besonders im internationalen Kontext – auch weniger gebräuchliche wie der „Diplom-Handelslehrer“ aus Deutschland, der „Ptychio (Πτυχíο)“ aus Griechenland oder das „Licenţiat“ aus Rumänien. Der Anhang enthält eine Auswahl von ausländischen eintragungsfähigen akademischen Graden samt empfohlenen Abkürzungen.

Akademische Grade dürfen jedoch nur dann verwendet werden, wenn sie von anerkannten in- oder ausländischen Hochschulen verliehen wurden. Deshalb muss zunächst geprüft werden, ob die auf der Urkunde angeführte Einrichtung, von dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat, als Hochschule anerkannt ist.

In Österreich dürfen öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privathochschulen und Privatuniversitäten akademische Grade verleihen. Offizielle Listen der Hochschulen in Österreich sind auf der Webseite des BMFWF bzw. des Bildungsministeriums (BMB) abrufbar.

Zur Klärung der Frage, ob eine ausländische Einrichtung eine staatlich anerkannte Hochschule ist, wird die Überprüfung mit der deutschen Datenbank Anabin empfohlen:

(1) Öffnen Sie die Webseite https://anabin.kmk.org.

(2) Wählen Sie im Register rechts „Institutionen“.

(3) Treffen Sie eine Länderauswahl und geben Sie den Namen der Einrichtung als Suchbegriff ein und klicken Sie auf die Lupe.

(4) In den Treffern sind die Einrichtungen mit dem Status „H+“, „H+/-“ oder „H-“ ausgewiesen. Hochschulen mit dem Status „H+“ sind staatlich anerkannt

Zur Feststellung, ob eine deutsche Einrichtung den Hochschulstatus hat, wird die Überprüfung mit dem Verzeichnis Hochschulkompass empfohlen:

(1) Öffnen Sie die Webseite https://www.hochschulkompass.de/home.html

(2) Wählen Sie im Register „Hochschulen“

(3) Geben Sie den Namen der Einrichtung als Suchbegriff ein und klicken Sie auf „Treffer anzeigen“

(4) Die im Verzeichnis Hochschulkompass gelisteten Hochschulen sind staatlich anerkannt.