3.4 Erwerb durch Anzeige
Eine besondere Form des Erwerbs der Staatsbürgerschaft ist der Erwerb durch Anzeige. Diese Form des Erwerbs ist nur für einige wenige Sachverhalte möglich. Erwähnenswert sind hier die Fälle von Putativösterreichern (§§ 57 und 59 StbG) sowie der Erwerb nach § 58c StbG durch Personen, die sich als Staatsbürger vor dem 9. Mai 1945 in das Ausland begeben hatten, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches mit Grund zu befürchten oder erlitten hatten oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten, sowie Nachkommen solcher Personen in direkter Linie.