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Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)

Das ZSR ist die zentrale Staatsbürgerschaftsdatenbank der Republik und ersetzt die bis zur Einführung des Personenstandsgesetzes 2013 durch BGBl I 16/2013 als Kartei von den Gemeinden geführte Staatsbürgerschaftsevidenz. Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) und Zentrales Personenstandsregister (ZPR) wurden somit gemeinsam eingerichtet. Das ZSR ging mit 01.11.2014 in Betrieb. Zwischen den beiden Registern besteht ein Datenabgleich, da etwa nach § 56b Abs 6 StbG Daten zur und die Änderung der Staatsangehörigkeit im ZSR automatisch dem ZPR zur Verfügung gestellt und aktualisiert werden.

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