5.2 Reisepass, Personalausweis
Reisepass
Eine weitere staatsbürgerschaftsrechtliche Urkunde ist der Reisepass gemäß dem Passgesetz 1992 (PassG, BGBl Nr 839/1992 idgF), da gem § 4 PassG gewöhnliche Reisepässe, Dienstpässe und Diplomatenpässe nur für Personen ausgestellt werden dürfen, die die Staatsbürgerschaft besitzen. Insofern stellt der Besitz eines österreichischen Reisepasses, ähnlich wie der Staatsbürgerschaftsnachweis, eine – widerlegliche – Vermutung über den aufrechten Besitz der Staatsbürgerschaft dar, da gem § 15 Abs 3 PassG der Reisepass (nötigenfalls mit Bescheid) von der Passbehörde zu entziehen ist, wenn der Passinhaber die Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzt.