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Dokument-ID: 1234577
7.1 Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG)
Außerhalb der bereits dargestellten Möglichkeiten zur Bestimmung des Familiennamens sowie zur Vornamensgebung stellt das Namensänderungsgesetz (NÄG, BGBl Nr 195/1988 idgF) den rechtlichen Rahmen für weitere Möglichkeiten der Namensänderung bereit. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren nach dem AVG.