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Dokument-ID: 1234383
3.4.4 Anerkennung nach bilateralen Verträgen
Auf folgende bilaterale Verträge ist in Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über den Bestand einer Ehe Bedacht zu nehmen, welche detaillierte Regelungen zur Anerkennung, ihrer möglichen Versagung und den im Verfahren jeweils vorzulegenden Urkunden enthalten: