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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Personenstandsurkunden

Allgemeines, Inhalt, zeitpunktbezogene Auszüge

Gem § 53 Abs 3 PStG 2013 haben die Personenstandsbehörden (entsprechend den vier Personenstandsfällen) auszustellen:

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