4.8 Entlohnung
Die Entlohnung der Gemeinde(vertrags)diensteten wird durch die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen strukturiert und transparent geregelt, wobei jedes Bundesland eigene Gehaltstabellen undGehaltsschemata festlegt. Die in der Regel komplexen Gehaltssysteme umfassen dabei üblicherweise Verwendungsgruppen, Entlohnungsgruppen, Dienstklassen und Gehaltsstufen, nach denen sich die konkrete Einstufung und die Höhe des Grundgehalts richtet. Diese sind häufig entweder tätigkeits-, funktions- oder ausbildungsbezogen geregelt. Innerhalb der Gehaltssysteme erfolgen automatische Vorrückungen in höhere Gehaltsstufen, üblicherweise nach der Absolvierung einer bestimmten Dienstzeit oder bei einer Änderung der Tätigkeit. Die konkrete Höhe des Entgeltanspruchs wird durch das Gesetz geregelt.