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Dokument-ID: 1234650
5.4.3 Quotenpflicht
Bestimmte Aufenthaltstitel unterliegen einer Quotenpflicht. Das NAG listet die quotenpflichtigen Aufenthaltstitel abschließend auf (§ 12 Abs 1). Von der Quotenpflicht betroffen sind demnach Antragsteller für die „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“, (Familien-)Angehörige in bestimmten Fällen sowie Drittstaatsangehörige mit einem „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates.