5 Aufenthaltstitel und ihre Bedeutung für das Personenstandrecht
Das österreichische Aufenthaltsrecht unterscheidet eine Vielzahl von sog Aufenthaltstiteln, die Drittstaatsangehörigen und EWR-Bürgern unterschiedliche Rechte und Pflichten vermitteln. Sie reichen von befristeten Aufenthaltstiteln wie der „Rot-Weiß-Rot – Karte“, der „Blauen Karte EU“, der „Niederlassungsbewilligung“ oder der „Aufenthaltsbewilligung“ bis hin zu unbefristeten Titeln wie dem „Daueraufenthalt – EU“. Daneben bestehen spezielle Aufenthaltstitel für Familienangehörige, Forscher, Studierende, Künstler und weitere Gruppen.