7.7 Rolle des Kinder- und Jugendhilfeträgers im Vermittlungsverfahren
Dem Kinder- und Jugendhilfeträger kommt im Hinblick auf Adoptionen minderjähriger Kinder eine zentrale Rolle zu, da diesem wesentliche Aufgaben gesetzlich übertragen worden sind. Dazu zählen etwa die Beratung der leiblichen Eltern bzw Elternteile, die Unterstützung in der Umsetzung einer Entscheidung zur Adoptionsfreigabe sowie die Suche und Auswahl von geeigneten Adoptiveltern (annehmende Personen) für ein Kind oder einen Jugendlichen („Adoptionsvermittlung im weiteren Sinn“).