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Dokument-ID: 1234353
1.2 Verfahren zur Eheschließung
Ermittlung der Ehefähigkeit
Das Verfahren zur Eheschließung beginnt mit der Ermittlung der Ehefähigkeit, dh die Personenstandsbehörde hat vor der Eheschließung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln und hierüber eine Niederschrift aufzunehmen (§ 14 PStG 2013).