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Dokument-ID: 1234300
4.9 Aus- und Fortbildung
Gemeinde(vertrags)bedienstete sind in der Regel verpflichtet, an den für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Die Gemeinden sind für deren Bereitstellung verantwortlich. Häufig sind Bedienstete auch zur Ablegung einer positiven Dienstprüfung verpflichtet. Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Standesbeamter sehen die meisten Bundesländer die positive Absolvierung einer spezifischen Prüfung für Standesbeamte vor.