© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1234646

Lukas Wandl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Langfristige Aufenthalte nach dem NAG

Will ein Fremder langfristig in Österreich bleiben, kann er einen Aufenthaltstitel nach dem NAG beantragen; unionsrechtliche Aufenthaltsrechte sind nach den Vorgaben des NAG zu dokumentieren (§ 1 Abs 1 NAG). Drittstaatsangehörige unterliegen dem NAG ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten, während EWR-Bürger, Schweizer Staatsangehörige und begünstigte Drittstaatsangehörige bereits dann erfasst sind, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll. Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte sind demgegenüber grundsätzlich vom Anwendungsbereich des NAG ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1 NAG). • [Fußnote: Unter gewissen Voraussetzungen haben sie aber die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel nach dem NAG zu beantragen und damit auf das Regime des NAG umzusteigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop