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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.8 Folgen der Aufhebung einer Ehe

Grundsätzliche Rechtsfolgen

Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nach den Vorschriften über die Folgen der Scheidung (§ 42 EheG). Dies betrifft sämtliche rechtlichen Auswirkungen: personenstandsrechtliche, namensrechtliche, kindschaftsrechtliche, unterhaltsrechtliche und sonstige vermögensrechtliche Wirkungen (Hopf/Kathrein, Eherecht3 § 42 EheG Rz 1 [Stand 01.04.2014, rdb.at]).

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