© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1234588

Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.2 Gemeinden und Gemeindeverbände

Gemeinden, die zu einem Standesamtsverband vereinigt sind (§ 5 PStG), bilden kraft Gesetzes zur Durchführung der in den §§ 41, 49 bis 52 und 53 Z 5 StbG genannten Aufgaben einen Gemeindeverband. Sitz dieses Gemeindeverbandes ist jene Gemeinde, in der der Standesamtsverband seinen Sitz hat. Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Staatsbürgerschaftsverband“. Dieser Bezeichnung ist jener Zusatz beizufügen, mit dem auch der Standesamtsverband näher bezeichnet wird. Ein Staatsbürgerschaftsverband kann im Rahmen eines Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes gem § 5 Abs 5 PStG 2013 geführt werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop