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Dokument-ID: 1234585
1.2 Unionsbürgerschaft
Etwas anderes als die Staatsbürgerschaft ist die im europäischen Recht verankerte Unionsbürgerschaft gem Art 20 AEUV. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats zugleich auch Unionsbürger sind.