4.4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt in der Regel 40 Stunden. Die anzuwendenden gesetzlichen Regelungen enthalten zB Bestimmungen über die täglichen und wöchentlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Ruhepausen (zB eine halbstündige Pause oder flexible Aufteilung in kürzere Pausen), tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (zB mindestens 35 Stunden, einschließlich Sonntag) sowie Nachtarbeit. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln auch unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle von Gleitzeit bis zur Schichtarbeit sowie die Möglichkeit von Teilzeitarbeit.