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Dokument-ID: 1234630
3.2.3 Todesfall
Im österreichischen Personenstandsrecht finden sich für Asylwerber im Zusammenhang mit der Anzeige, Eintragung oder Abmeldung von Todesfällen oder Totgeburten keine maßgeblichen Sondernormen. Die allgemeinen Vorschriften gelten auch für diese.