© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 757915

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3 Irrtum

Das Ehegesetz kennt vier relevante Irrtumsfälle:

  • Irrtum über den Charakter des Geschäftes (als Eheschließung)
  • Irrtum darüber, dass eine Erklärung zum Eheabschluss abgegeben wird
  • Irrtum über die Identität des Partners und
  • Irrtum über Umstände, die die Person des Partners betreffen und die den Irrenden bei Kenntnis der Sachlage und richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von ihrer Eingehung abgehalten hätten (§§ 36, 37 EheG)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop