5.3 Sonstige Bestätigungen
Bestätigungen über das Ausscheiden aus dem österreichischen Staatsverband
Strebt ein Staatsbürger den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit an und ist ihm die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft nicht bewilligt worden, so hat ihm die Behörde auf seinen Antrag zu bestätigen, dass er im Falle des Erwerbes der fremden Staatsangehörigkeit aus dem österreichischen Staatsverband ausscheidet. Es handelt sich letztlich um eine Bestätigung der österreichischen Rechtslage hinsichtlich § 27 StbG, wonach der Verlust der Staatsbürgerschaft durch den (freiwilligen) Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ex lege eintritt. In dieser Bestätigung sind auf Antrag des Staatsbürgers gegebenenfalls auch die minderjährigen Kinder anzuführen, auf die sich der Verlust der Staatsbürgerschaft nach § 29 StbG erstreckt.