Neu
Dokument-ID: 1234449
6.1 Internationale Zuständigkeit
Internationale Zuständigkeit iSd Brüssel IIb-VO
Die internationale Zuständigkeit für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bestimmt sich in Österreich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Brüssel IIb-VO. Dieser zufolge sind für Verfahren die elterliche Verantwortung betreffend grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art 7 Abs 1 Brüssel IIb-VO).