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Neu Dokument-ID: 1234673

Christine Wernig | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Eintragungsverfahren

Vor jeder Eheschließung hat die Personenstandsbehörde die erforderlichen Daten der Verlobten im ZPR zu erfassen und zu prüfen. Grundlage bilden die nach §§ 14, 21 PStG 2013 aufzunehmende Niederschrift, die Abfragen im ZPR (Zentrales Personenstandsregister), ZMR (Zentrales Melderegister) und ZSR (Zentrales Staatsbürgerschaftsregister) sowie die von den Verlobten vorzulegenden Urkunden.

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