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Neu Dokument-ID: 1234689

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Erklärungen und Nachweise (Urkunden)

Gem § 22 EPG haben die Partnerschaftswerber

  • die Erklärungen über die Partnerschaftsfähigkeit abzugeben und
  • die Urkunden und sonstigen Dokumente vorzulegen, die für die Beurteilung der Partnerschaftsfähigkeit und für Eintragungen benötigt werden.

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