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Dokument-ID: 1234689
3 Erklärungen und Nachweise (Urkunden)
Gem § 22 EPG haben die Partnerschaftswerber
- die Erklärungen über die Partnerschaftsfähigkeit abzugeben und
- die Urkunden und sonstigen Dokumente vorzulegen, die für die Beurteilung der Partnerschaftsfähigkeit und für Eintragungen benötigt werden.