© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1234619

Janine Koudela | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Inhalt der Eintragung bei Totgeburten

Rechtliche Grundlage

„§ 32 PStG 2013 (1) Wurde ein Kind tot geboren, sind über die allgemeinen Personenstandsdaten hinaus einzutragen:

1. die allenfalls von den Eltern vorgesehenen und bekannt gegebenen Namen;

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop