Neu
Dokument-ID: 1171620
6.7 Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung im Sinn dieses Bundesgesetzes ist die Anwendung medizinischer Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auf andere Weise als durch Geschlechtsverkehr (§ 1 Abs 1 FMedG).