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Neu Dokument-ID: 1257147

Lukas Wandl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem AsylG 2005

Neben dem NAG sieht auch das AsylG 2005 eigene Aufenthaltstitel vor (§§ 54 ff AsylG 2005). Diese kann das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen an im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen,

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