1.3 Rechtsquellen
Die maßgebliche nationale Rechtsquelle für das Staatsbürgerschaftsrecht ist das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), das aufgrund einer Wiederverlautbarung von 1985 in Kraft getreten ist. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist somit eine Materie des Verwaltungsrechts. In Österreich besteht eine einheitliche Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass alle Staatsbürger Bundesbürger sind und der Republik Österreich als Staatsbürger angehören, und es grundsätzlich hierfür nicht darauf ankommt, in welchem Bundesland sie niedergelassen sind oder gar ihren Wohnsitz im Ausland haben. Ergänzend dazu besteht nach den jeweiligen Landesverfassungsgesetzen die Landesbürgerschaft als eine Art Ausfluss der Bundesbürgerschaft, die jedoch nicht im StbG geregelt ist und hier nicht weiter behandelt wird.