4.6 Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Gemeinde(vertrags)dienstete haben während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung ihres laufenden Entgelts. Die Dauer und Höhe dieses Entgeltfortzahlungsanspruchs ist gesetzlich festgelegt und kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung ist regelmäßig die rechtzeitige Meldung der Dienstverhinderung sowie die Vorlage einer Krankenstandsbestätigung. Mitunter kann der Entgeltfortzahlungsanspruch in bestimmten Fällen zB Fehlverhalten im Krankenstand eingeschränkt oder überprüft werden. Lange Krankenstände können mitunter auch zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen.