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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Eheschließung und Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

Eheschließung im Inland

Die Form einer Eheschließung im Inland ist nach den inländischen Formvorschriften zu beurteilen (§ 16 Abs 1 IPRG). Bei einer Trauung im Inland sind somit allein die inländischen Formvorschriften maßgeblich, sodass auch allein das österreichische Recht über die Folgen einer Formverletzung entscheidet (Nademleinsky/Neumayr, Internationales Familienrecht, 2022³, Rz 2.30).

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