Neu
Dokument-ID: 1234457
6.3.7 Anerkennung nach autonomem Recht (§§ 112–115 AußStrG)
Soweit eine Vollstreckbarerklärung und Anerkennung auf Basis der vorgenannten Rechtsgrundlagen nicht infrage kommt, ist auf §§ 112–115 AußStrG zurückzugreifen.