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Dokument-ID: 1234665
3.2 Judikatur und unions- bzw menschenrechtlicher Kontext
Mit dem Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025) wurde die Ehefähigkeit in Österreich neu definiert: Nur mehr volljährige und entscheidungsfähige Personen können eine Ehe schließen; Minderjährigen ist die Eheschließung ausnahmslos verwehrt.