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Christine Wernig | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Ermittlung der Ehefähigkeit – Ermittlungsverfahren

Die Prüfung der Ehefähigkeit ist eine zentrale Aufgabe der Personenstandsbehörde im Vorfeld jeder Eheschließung. Nach § 14 PStG 2013 hat die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten auf Grundlage der vorzulegenden Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln; über diese ist eine Niederschrift anzufertigen. Damit wird sichergestellt, dass die Verlobten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere jene nach dem Ehegesetz.

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